Häufig gestellte Fragen
Arbeiten Sie mit geschultem Personal?
Ja, unsere Alltagshelfer sind alle nach § 45a qualifiziert!
Was kostet die Alltagshilfe.
Bereits ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen jeden Monat 131 EUR aus dem sogenannten Entlastungsbetrag zu.
Eventuell hat sich bei Ihnen bereits ein Guthaben bei der Pflegekasse angesammelt, dann kann auch dies von Ihnen frei verwendet werden. Hierbei beraten wir Sie gerne!
Gibt es eine Kündigungsfrist für Ihr Angebot?
Nein! sollten Sie unsere Dienstleistung nicht mehr brauchen, reicht eine kurze Mitteilung an uns aus.
Können Sie direkt mit der Pflegekassen oder Krankenkasse abrechnen?
Ja, wir sind entsprechend zertifiziert und können, wenn Sie dies wünschen, direkt abrechnen.
Alltagshilfe trotz Pflegedienst? Macht das Sinn?
Ja, das macht Sinn. Der Pflegedienst versorgt Sie medizinisch und hat dafür nur ein begrenztes Zeitfenster. Wir ergänzen das, indem wir uns Zeit nehmen und uns um Ihre persönlichen Wünsche kümmern!
Was bedeutet Entlastungsbetrag?
Im Sozialgesetzbuch Nummer 11 ist festgeschrieben, dass jedem Menschen ab Pflegegrad 1 in häuslicher Pflege ein Betrag von 125 Euro monatlich zusteht. Von diesem Geld kann eine professionelle Alltagshilfe bezahlt werden.