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Abrechnung über die Pflegekasse, einfach und unkompliziert!

Wir beraten Sie zu die verschiedenen Abrechnungsmöglichkeiten und helfen Ihnen bei der Antagstellung!

Gerne übernehmen wir alles Schriftliche und rechnen für Sie mit der Krankenkasse ab.

In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir mit Ihnen gerne noch alle offenen Fragen.

§ 45b SGB XI

Entlastungsbetrag

Pflegegrad 1-5

Für die Pflegegrade 1-5 stehen Ihnen bei Ihrer Pflegekasse monatlich 131 € zur Verfügung, die für die tägliche Hilfe verwendet werden kann. Dieses Budget dient Ihrer persönlichen Unterstützung. Sie können es ganz individuell nutzen. Auf diesen Betrag haben Sie unabhängig von anderen Leistungen Anspruch. Er dient einzig und allein Ihrer Entlastung.

§ 45a SGB XI

Pflegesachleistung

Pflegegrad 2-5

Haben Sie sich bereits für unsere Unterstützung entschieden und wünschen sich mehr Entlastung in Ihrem Alltag, gibt es eine Möglichkeit, die Leistungen aufzustocken. Manchmal reicht das Buget der Entlastung nicht aus, um Ihren Bedarf zu decken. Abhängig von Ihrem Pflegegrad 2-5 können wir eine kontinuierliche und zuverlässige Unterstützung bieten. Bei Pflegegrad 2 können zum Beispiel weitere 318,40 € (PG2) für die Gestaltung Ihres Tagesablaufs als Entlastung zur Verfügung gestellt werden. Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragstellung auf diese umfassende Leistung.

§ 39 SGB XI

Verhinderungsplege

Pflegegrad 2-5

Die Pflegekasse bietet Ihnen fast alle möglichen finanziellen Unterstützungen.

Bei einem Pflegegrad von 2-5 können Sie 1.685 € pro Jahr durch die sogenannte Verhinderungspflege erhalten. Mit diesem Betrag können pflegende Angehörige durch die anfallenden Zusatzaufgaben entlastet werden. Sollten Ihre Lieben aus gesundheitlichen Gründen plötzlich nicht mehr alle Aufgaben erledigen können oder möchten diese in den Urlaub fahren, können wir Ihren Anspruch umwandeln und Sie noch intensiver im Alltag unterstützen.

§42 SGB XI

Kurzzeitpflege

Pflegegrad 2-5

Über Ihre Pflegekasse können Sie jährlich 1.854 € Kurzzeitpflege in den Pflegegraden 2-5 erhalten. Wurde dieser Betrag noch nicht durch einen Krankenhausaufenthalt ausgeschöpft, können wir gemeinsam 50% der Leistung in Entlastungsstunden umwandeln. Damit stehen Ihnen jedes Jahr zusätzlich 806 € zur Verfügung und wir können Ihnen Ihre Betreuungsperson problemlos mehrmals in der Woche zuweisen. Hier beraten wir Sie gerne und helfen Ihnen bei der Antragstellung.

§38 SGB V

Verordnung einer Haushaltshilfe

Pflegegrad 2-5

Sind Sie unerwartet erkrankt oder hatten einen Unfall oder müssen für längere Zeit ins Krankenhaus?

Dann haben Sie die Möglichkeit, eine Haushaltshilfe über den Hausarzt verschrieben zu bekommen.

Auch wenn Sie schwanger sind und/oder Kinder haben, die versorgt werden müssen, haben Sie Anspruch auf zusätzliche Hilfe.

Hierfür wird ein Antrag ausgefüllt, der im Anschluss von Ihrer Krankenkasse bestätigt wird.
Machen Sie sich keine Sorgen, wir helfen Ihnen bei der Abwicklung der Kostenübernahme und erklären Ihnen hierzu alles in einem persönlichen Gespräch, bei Ihnen Zuhause.

©2021 Alltagshilfe Braam

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